Bürgerbeteiligung
Aus einer Vielzahl an Möglichkeiten, Kommunen und Bürger am wirtschaftlichen Erfolg teilhaben zu lassen, wird für jedes Projekt individuell eine optimale Lösung gewählt.
Regionale Wertschöpfung – Mögliche Kommunalteilhabe
§6 Abs.3 EEG
eine einseitige Zuwendung von 0,2 Cent pro eingespeiste kWh Strom
Gewerbesteuereinnahmen
Die Betreibergesellschaft wird ihren Sitz in einer der Standortkommunen haben. Das bedeutet 100% Steuereinnahmen
Förderverein
(während der Bau- und insb. der gesamten Betriebsphase)
Langfristige Aufwertung der Gemeinden mit dem Vorteil, dass nach und nach die gesamte Gemeinde partizipiert, unabhängig etwaiger Beteiligungen o.ä.
Regionale Wertschöpfung – Mögliche Teilhabe der Bürger
Betreibergesellschaft
Jeder Bürger bekommt die Möglichkeit, sich finanziell an einer Betreibergesellschaft zu beteiligen:
• Verschiedene Beteiligungsformen denkbar (Genossenschaft, Nachrangdarlehen etc.)
• Empfehlung einer Schwarmfinanzierung / partiarischen Darlehens (Garantie- und ggf. Bonuszins)
Grünstrom-Bonus
Alternativ bieten wir allen Bürgern, die sich finanziell nicht an der Betreibergesellschaft beteiligen möchten, einen sogenannten „Grünstrom-Bonus“ an
Aktive Einbindung
Aktive Einbindung der Bürger, z.B. per Interessensbekundung über Projekt-Beteiligungsplattform mit Darstellung des Projekts.